DIGIMUNE powered by ZEROFOX for Business Customer Agreement

Gültig ab 1. Oktober 2020.

Wenn Sie eine Einzelperson sind, die ein DIGIMUNE powered by ZEROFOX für Jedermann-Abonnement erwirbt, finden Sie die Bedingungen für Ihr Abonnement here.

Diese DIGIMUNE powered by ZEROFOX für Geschäftskunden-Vereinbarung (diese „Vereinbarung“) besteht zwischen DIGIMUNE © („DIGIMUNE powered by ZEROFOX“) und der von Ihnen vertretenen Geschäftseinheit oder Organisation („Kunde“).

Sie erklären und garantieren, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und dass Sie das Recht, die Macht und die Befugnis haben, diese Vereinbarung im Namen des Kunden abzuschließen. Diese Vereinbarung wird für den Kunden frühestens mit dem folgenden Zeitpunkt verbindlich und wirksam: (1) wenn Sie auf die Dienste zugreifen oder diese nutzen, (2) wenn Sie auf die Schaltfläche „Ich stimme zu“ (oder ähnlich) klicken oder ein Kontrollkästchen anklicken, das auf diese Vereinbarung verweist, (3) wenn Sie eine Bestellung mit DIGIMUNE powered by ZEROFOX ausführen oder (4) wenn Sie einen Vertrag oder eine Bestellung mit einem von DIGIMUNE powered by ZEROFOX autorisierten Wiederverkäufer („Wiederverkäufer“) ausführen, der diese Vereinbarung beinhaltet.

Großgeschriebene Begriffe, die in dieser Vereinbarung nicht anderweitig definiert sind, haben die jeweilige Bedeutung, die ihnen in Abschnitt 41 zugewiesen wird. DIGIMUNE powered by ZEROFOX kann diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit ändern, vorbehaltlich der Bedingungen in Abschnitt 42 unten.

  1. Geltungsbereich

Dieser Vertrag legt die Bedingungen fest, unter denen der Kunde (und, vorbehaltlich Abschnitt 2, seine Vertragspartner) Abo Services und Support Services über eine oder mehrere Bestellungen erwerben kann und DIGIMUNE powered by ZEROFOX diese erbringt. Jede Bestellung gilt als Bestandteil dieses Vertrages und identifiziert, soweit zutreffend, die Subscription Services, Support Services, Serviceparameter, Bestelldauer, Gebühren und andere relevante Details. Wenn der Kunde über einen Wiederverkäufer kauft, werden diese Details in der Bestellung, die der Wiederverkäufer für den Kunden bei DIGIMUNE powered by ZEROFOX aufgibt, angegeben, und der Wiederverkäufer ist für die Richtigkeit einer solchen Bestellung verantwortlich. Wiederverkäufer sind nicht befugt, im Namen von DIGIMUNE powered by ZEROFOX irgendwelche Zusagen oder Verpflichtungen zu machen.

  1. Verbundene Unternehmen

Vorbehaltlich der Zustimmung von DIGIMUNE powered by ZEROFOX, können die Tochtergesellschaften des Kunden Bestellungen aufgeben. Jede solche Bestellung ist ein separater Vertrag zwischen DIGIMUNE powered by ZEROFOX und dem Tochterunternehmen des Kunden, das die Bestellung unterzeichnet (jeweils ein „Vertragspartner“), und in jedem solchen Fall gelten alle Verweise auf „Kunde“ in diesem Vertrag als Verweise auf diese Vertragspartner. In Fällen, in denen ein verbundenes Unternehmen des Kunden keine Bestellung oder andere separate Vereinbarung direkt mit DIGIMUNE powered by ZEROFOX abgeschlossen hat, kann der Kunde ein solches verbundenes Unternehmen (jeweils ein „abgedecktes verbundenes Unternehmen“) ermächtigen, auf die Abonnementdienste zuzugreifen und diese zu nutzen und Supportdienste unter einer Bestellung zwischen DIGIMUNE powered by ZEROFOX und dem Kunden zu erhalten. In solchen Fällen gelten Verweise auf den „Kunden“ in der Bestellung und dieser Vereinbarung als Verweise auf den Kunden und das/die Abgedeckte(n) verbundene(n) Unternehmen, die alle gemeinsam für die Einhaltung der Bestellung und dieser Vereinbarung verantwortlich sind. Im Verhältnis zwischen DIGIMUNE powered by ZEROFOX und dem Kunden übernimmt der Kunde die volle Haftung für die Handlungen und Unterlassungen seiner Abgedeckten Tochtergesellschaften.

  1. Subskriptionsdienste

Vorbehaltlich dieser Vereinbarung sind der Kunde und seine Abgedeckten Verbundenen Unternehmen berechtigt, auf die in der Bestellung und dem zugehörigen Benutzerhandbuch angegebenen Subskriptionsdienste zuzugreifen und diese während der Bestelldauer ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden und der Abgedeckten Verbundenen Unternehmen zu nutzen. Diese Berechtigungen unterliegen den Dienstparametern und sind begrenzt, nicht exklusiv und (vorbehaltlich Abschnitt 35) nicht übertragbar.

  1. Supportleistungen

Vorbehaltlich dieser Vereinbarung wird DIGIMUNE powered by ZEROFOX Support-Services in den im Rahmen der Bestellung erworbenen Plan-Levels (falls vorhanden) bereitstellen. Der Kunde verpflichtet sich, DIGIMUNE powered by ZEROFOX mit angemessenen Informationen und Hilfestellungen zu versorgen, um die Erbringung der Supportleistungen zu erleichtern. Soweit DIGIMUNE powered by ZEROFOX im Rahmen der Erbringung der Supportleistungen Berichte oder andere Werke („Nebenwerke“) erstellt, ist der Kunde berechtigt, die Nebenwerke in Verbindung mit den erworbenen Abonnement Services ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden und der Abgedeckten Verbundenen Unternehmen zu nutzen.

  1. Kundeninhalt

Im Verhältnis zwischen den Parteien besitzt der Kunde alle Rechte, Titel und Interessen an den Kundeninhalten, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Der Kunde gewährt DIGIMUNE powered by ZEROFOX hiermit im eigenen Namen und im Namen seiner verbundenen Unternehmen und autorisierten Nutzer ein nicht-exklusives, gebührenfreies Recht und eine Lizenz während der Laufzeit der Bestellung, den Kundeninhalt zu nutzen, zu vervielfältigen, zu übertragen, vorzuführen, darzustellen und zu speichern, und zwar ausschließlich für DIGIMUNE powered by ZEROFOX (und vorbehaltlich Abschnitt 31, seine verbundenen Unternehmen und gewöhnlichen Kursanbieter), um die Verpflichtungen von DIGIMUNE powered by ZEROFOX zu erfüllen und die Abonnementdienste und Supportdienste unter der Bestellung zu erbringen. DIGIMUNE powered by ZEROFOX wird während der gesamten Laufzeit des Auftrags unter Berücksichtigung der Art der von den Abonnementdiensten verarbeiteten Informationen, Daten und Inhalte angemessene Sicherheitsmaßnahmen in Übereinstimmung mit der geltenden Branchenpraxis ergreifen, um die Kundeninhalte vor versehentlichem Verlust und vor unbefugtem Zugriff, Verwendung, Änderung oder Offenlegung zu schützen. Ohne das Vorstehende einzuschränken, wird DIGIMUNE powered by ZEROFOX die Datenschutzgesetze in Bezug auf die Nutzung von Kundeninhalten, die persönliche Informationen umfassen, einhalten.

  1. Quellinhalte, Quellplattformen und anderes externes Material

Vorbehaltlich der geltenden Service-Parameter unterstützen die Abonnement-Dienste den Zugriff auf Quellinhalte und können Integrationen oder Verbindungen zu Quellplattformen und zu anderen Apps, Websites, Plattformen oder Materialien von Drittanbietern (oder des Kunden) unterstützen (zusammen, aber ausschließlich der darin enthaltenen Kundeninhalte, „externes Material“). Durch den Zugriff auf oder die Nutzung von Fremdmaterial in, mit oder durch die Abonnement-Dienste erteilt der Kunde DIGIMUNE powered by ZEROFOX hiermit die Erlaubnis, auf solches Fremdmaterial zuzugreifen und es zu nutzen (und gegebenenfalls damit zu interagieren). Der Kunde erkennt an, dass: (a) die Unterstützung von DIGIMUNE powered by ZEROFOX für die Integration mit oder den Zugang oder die Verbindung zu Fremdmaterial nicht als Befürwortung von Fremdmaterial angesehen werden sollte; (b) DIGIMUNE powered by ZEROFOX keine Kontrolle über Fremdmaterial hat und nicht für dieses verantwortlich ist; (c) Externes Material kann geistigen Eigentumsrechten, Datenschutz- oder Publizitätsrechten oder anderen Rechten unterliegen, die Dritten gehören oder von ihnen kontrolliert werden, oder gesetzlichen Beschränkungen und Vorschriften; (d) Externes Material kann verleumderische, obszöne, beleidigende oder anderweitig anstößige Inhalte von Dritten enthalten, die im Zuge der Bereitstellung der Dienste gesammelt oder entdeckt wurden; (e) Externes Material kann bösartigen Code enthalten, der im Laufe der Bereitstellung der Dienste gesammelt oder entdeckt wurde; (f) DIGIMUNE powered by ZEROFOX gibt keine Zusicherungen oder Garantien ab und hat keine Supportverpflichtungen oder Haftung in Bezug auf externes Material; und (g) der Kunde ist und bleibt verantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Servicebedingungen, Nutzungsbedingungen, Richtlinien und Lizenzen, die den Zugang und die Nutzung von Quellplattformen und anderem externen Material regeln (zusammenfassend „Outside ToS“). Jegliche Änderungen an den Quellplattformen oder sonstigem Fremdmaterial, einschließlich deren Verfügbarkeit oder Nichtverfügbarkeit, während der Bestelldauer („Fremdänderungen“) haben keinen Einfluss auf die Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag.

  1. Takedown-Anforderungen

Falls in den gekauften Supportleistungen enthalten und vom Kunden angefordert, wird DIGIMUNE powered by ZEROFOX Takedown Anfragen bei der entsprechenden Quellplattform oder einem anderen Drittanbieter von Online-Diensten initiieren. In diesem Fall erteilt der Kunde DIGIMUNE powered by ZEROFOX hiermit für die Dauer der Bestellung eine begrenzte, widerrufliche Vollmacht, Takedown-Anfragen im Namen des Kunden (und aller abgedeckten verbundenen Unternehmen und autorisierten Nutzer) zu stellen und stimmt zu, auf Anfrage von DIGIMUNE powered by ZEROFOX schriftliche Autorisierungen zu erteilen, die DIGIMUNE powered by ZEROFOX mit dem/den Drittanbieter(n) teilen kann, um die Autorität von DIGIMUNE powered by ZEROFOX zu bestätigen, solche Takedown-Anfragen zu stellen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass DIGIMUNE powered by ZEROFOX die Bearbeitung von Takedown Requests durch Source Platforms oder andere Drittanbieter nicht kontrollieren, den Erfolg nicht garantieren und keine Rechtsberatung leisten kann.

  1. Verantwortlichkeiten des Kunden

Der Kunde ist allein verantwortlich für: (a) auf eigene Kosten alle Geräte, Einrichtungen und Dienste bereitzustellen, zu installieren und zu warten, die erforderlich sind, um den Zugriff autorisierter Nutzer auf die Dienste und deren Nutzung zu ermöglichen; (b) alle Mitteilungen zu machen und alle Zustimmungen und Genehmigungen von seinen Mitarbeitern, Bevollmächtigten und Auftragnehmern („Personal“) und Anbietern von Fremdmaterial zu erhalten; (c) ohne Einschränkung des Vorstehenden alle Mitteilungen zu machen und alle Zustimmungen und Genehmigungen zu erhalten, die nach dem Datenschutzrecht von seinem Personal in Bezug auf die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Offenlegung personenbezogener Daten in Verbindung mit den Diensten erforderlich sind; (d) die Sicherstellung, dass keine Kundeninhalte sensible Informationen enthalten; (e) die Sicherstellung, dass die Nutzung der Dienste in Übereinstimmung mit der Nutzungsrichtlinie und dem Benutzerhandbuch nur für das eigene Personal, die eigenen Marken, Domains, Standorte, Veranstaltungen und Vermögenswerte des Kunden und seiner Abgedeckten Verbundenen Unternehmen erfolgt; (f) die Genauigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der Kundeninhalte; und (g) alle Aktivitäten, die unter seinen Benutzer-Logins und anderweitig für die Leistung seines Personals und der Abgedeckten Verbundenen Unternehmen in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung durchgeführt werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um den unbefugten Zugriff oder die Nutzung der Abonnementdienste zu verhindern, und wird DIGIMUNE powered by ZEROFOX umgehend kontaktieren, wenn irgendwelche Logins verloren gehen, gestohlen werden oder einer unbefugten Person offengelegt werden oder der Kunde vernünftigerweise glaubt, dass die Abonnementdienste kompromittiert wurden.

  1. Kundenbeschränkungen

Keine Bestimmung dieses Vertrages beinhaltet das Recht und der Kunde darf weder direkt noch indirekt: (a) anderen natürlichen oder juristischen Personen als den autorisierten Nutzern den Zugriff auf die Dienste und deren Nutzung zu ermöglichen; (b) die Dienste zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; (c) das Kopieren oder die Verbreitung der Dienste vorzunehmen, zu gestatten oder zu dulden; (d) Software, die Teil der Abonnementdienste ist, ganz oder teilweise zurück zu entwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren oder zu versuchen, den Quellcode für diese Software zu ermitteln oder wiederherzustellen (außer in dem Umfang, in dem eine solche Beschränkung durch geltendes Recht eingeschränkt ist); (e) auf die Dienste, das Benutzerhandbuch oder die Zusatzwerke zu Zwecken der Wettbewerbsanalyse oder der Entwicklung, Bereitstellung oder Nutzung konkurrierender Produkte oder Dienste zuzugreifen oder diese zu nutzen; (f) die Annehmbare-Nutzungs-Richtlinie oder andere Eigentumshinweise im Zusammenhang mit den Diensten zu entfernen, unkenntlich zu machen oder zu verändern; (g) bösartigen Code zu senden oder zu speichern; oder (h) die Dienste anders als im Benutzerhandbuch, in der Annehmbare-Nutzungs-Richtlinie und in dieser Vereinbarung beschrieben oder für einen rechtswidrigen Zweck zu nutzen oder anderen die Nutzung zu gestatten.

  1. Untersuchung und Suspendierung

DIGIMUNE powered by ZEROFOX behält sich das Recht vor, mögliche Verstöße gegen die Abschnitte 8 und 9 zu untersuchen und Kundeninhalte oder Fremdmaterial zu überwachen, einzuschränken und zu entfernen. Falls DIGIMUNE powered by ZEROFOX der Meinung ist, dass die Bedingungen von Abschnitt 8 oder 9 verletzt werden, hat DIGIMUNE powered by ZEROFOX das Recht, zusätzlich zu allen anderen gesetzlich oder nach Billigkeit verfügbaren Rechtsmitteln (einschließlich der Kündigung gemäß Abschnitt 24), den Zugang autorisierter Nutzer zu sperren auf und die Nutzung der Dienste so lange, wie es vernünftigerweise notwendig ist, um den potenziellen Verstoß zu beheben. Außer in dringenden oder Notfallsituationen wird DIGIMUNE powered by ZEROFOX den Kunden im Voraus über eine solche Sperrung informieren (jeweils eine „Sperrungsmitteilung“) und mit dem Kunden in gutem Glauben zusammenarbeiten, um den potentiellen Verstoß zu beheben. Darüber hinaus kann DIGIMUNE powered by ZEROFOX jede Aktivität, von der DIGIMUNE powered by ZEROFOX vernünftigerweise annimmt, dass sie gegen ein Gesetz oder eine Vorschrift verstößt, an die Strafverfolgungsbehörden, Aufsichtsbehörden oder andere geeignete Parteien melden und bei einer Untersuchung durch diese Parteien kooperieren. Zur Klarstellung: DIGIMUNE powered by ZEROFOX behält sich das Recht vor, übernimmt aber keine Verpflichtung gegenüber dem Kunden, seinen Abgedeckten Verbundenen Unternehmen oder deren Autorisierten Nutzern (außer in Bezug auf die Aussetzungsmitteilung), eine der in diesem Abschnitt 10 beschriebenen Maßnahmen zu ergreifen.

  1. Serviceverbesserungen, Entwicklungen und Analytik

DIGIMUNE powered by ZEROFOX ist berechtigt, Änderungen an den Diensten, dem Benutzerhandbuch und/oder den Zusatzwerken vorzunehmen, die DIGIMUNE powered by ZEROFOX als notwendig oder angemessen erachtet: (a) um geltendes Recht oder die AGB einzuhalten; (b) aufgrund von Vorschlägen oder Feedback des Kunden bezüglich der Dienste, des Benutzerhandbuchs und/oder der Zusatzwerke („Feedback“); oder (c) um die Wettbewerbsstärke der Dienste und, vorbehaltlich der Abschnitte 19 und 20, die Qualität, Lieferung oder Leistung der Dienste zu verbessern. Vorbehaltlich dieses Abschnitts und des anwendbaren Rechts kann DIGIMUNE powered by ZEROFOX Informationen in Bezug auf die Nutzung der Dienste durch den Kunden („Analytics“) nutzen, um die Software und Dienste von DIGIMUNE powered by ZEROFOX bereitzustellen, zu bewerten, zu verbessern und zu fördern, einschließlich der Bereitstellung von Einblicken und anderen Berichten für autorisierte Nutzer. Außer in den Fällen, in denen Analytics direkt für den Kunden verwendet werden, wird DIGIMUNE powered by ZEROFOX Analytics in Bezug auf persönliche Informationen de-identifizieren und in keinem Fall Analytics dem Kunden (oder einem autorisierten Nutzer) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden zuordnen. Das Vorstehende schließt jedoch nicht aus, dass DIGIMUNE powered by ZEROFOX Quellinhalte oder anderes externes Material verwendet, das öffentlich zugänglich ist oder wird.

  1. Eigentumsrechte von DIGIMUNE powered by ZEROFOX

Im Verhältnis zwischen den Parteien ist DIGIMUNE powered by ZEROFOX der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an den Diensten und dem Benutzerhandbuch und ausschließlich jeglicher Kundeninhalte oder vertraulicher Kundeninformationen, Nebenarbeiten und Feedback, sowie jegliches Know-how, Prozesse, Methoden, Spezifikationen, Erfindungen, Benutzeroberflächen, Bibliotheken und andere Technologien und Materialien jeglicher Art, die von DIGIMUNE powered by ZEROFOX in Verbindung mit den Diensten verwendet oder dem Kunden oder einem autorisierten Benutzer zur Verfügung gestellt werden, in allen Fällen zusammen mit allen zugehörigen geistigen Eigentumsrechten. Es wird kein Titel oder Eigentum an den Diensten oder damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten unter diesem Vertrag übertragen und DIGIMUNE powered by ZEROFOX behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gewährt werden.

  1. Zahlungen

Der Kunde zahlt an DIGIMUNE powered by ZEROFOX die in jeder Bestellung angegebenen Beträge in Übereinstimmung mit deren Bedingungen und diesem Vertrag. Sofern nicht anders in der Bestellung angegeben, müssen alle Beträge innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt jeder Rechnung von DIGIMUNE powered by ZEROFOX in EURO bezahlt werden. Alle Beträge sind bei Zahlung voll verdient und nicht rückzahlbar, es sei denn: (a) eine Bestellung wird vom Kunden gemäß Abschnitt 19 vorzeitig gekündigt oder (b) diese Vereinbarung und alle Bestellungen werden vom Kunden gemäß Abschnitt 24 vorzeitig gekündigt. In allen anderen Fällen und unabhängig davon, ob der Kunde die Dienste in dem in den Bestellungen angegebenen Umfang oder anderweitig nutzt, ist der Kunde für die Zahlung aller in den Bestellungen angegebenen Beträge bis zum Ablauf der jeweiligen Bestellfrist verantwortlich. Wenn der Kunde über einen Wiederverkäufer kauft: (1) schuldet der Kunde die Zahlung an den Wiederverkäufer, wie zwischen dem Kunden und dem Wiederverkäufer vereinbart; (2) der Kunde wird sich ausschließlich an den Wiederverkäufer wenden, um eine anteilige Rückerstattung zu erhalten (falls zutreffend); und (3) der Kunde erkennt an, dass DIGIMUNE powered by ZEROFOX alle Rechte des Kunden in Bezug auf die Dienste kündigen kann, wenn DIGIMUNE powered by ZEROFOX die entsprechende Zahlung vom Wiederverkäufer nicht erhält.

  1. Steuern

Alle in den Bestellungen genannten Gebühren und Beträge verstehen sich exklusive Steuern, Abgaben, Zölle oder Gebühren, die von staatlichen Behörden auferlegt werden (zusammenfassend als „Steuern“ bezeichnet).

  1. Verlängerungen

Sofern nicht eine der Parteien der anderen Partei mindestens 30 Tage vor Ablauf des Auftrags schriftlich ihre Absicht mitteilt, den Auftrag nicht zu verlängern, verlängert sich der Auftrag automatisch um weitere Zeiträume mit der gleichen Dauer wie der ablaufende Auftragszeitraum (jeweils ein „Verlängerungsauftragszeitraum“). Die Parteien vereinbaren, dass DIGIMUNE powered by ZEROFOX die Preise für Dienstleistungen um bis zu 7% für eine Verlängerungsbestellungsdauer erhöhen kann, wenn der Kunde mindestens 60 Tage vor der Verlängerungsbestellungsdauer informiert wird. Wenn der Kunde mit der Erhöhung nicht einverstanden ist, muss er DIGIMUNE powered by ZEROFOX über seine Absicht informieren, den Auftrag nicht zu verlängern, wie oben beschrieben. Unterbleibt die rechtzeitige Mitteilung an DIGIMUNE powered by ZEROFOX, so gilt dies als Zustimmung zur Gebührenerhöhung.

  1. Vertrauliche Informationen

Im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff „vertrauliche Informationen“ alle Informationen, die von einer Partei, ihren verbundenen Unternehmen, Geschäftspartnern oder deren jeweiligen Mitarbeitern, Vertretern oder Auftragnehmern (der „Offenleger“) offengelegt werden, die entweder mündlich oder schriftlich als vertraulich bezeichnet werden oder die angesichts der Art der Informationen oder der Umstände ihrer Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich verstanden werden sollten. Zu den vertraulichen Informationen gehören ohne Einschränkung: (a) Informationen, die sich auf die Technologie des Offenlegenden oder seiner verbundenen Unternehmen, Kunden, Geschäftspläne, Werbe- und Marketingaktivitäten, Finanzen und andere geschäftliche Angelegenheiten beziehen; (b) Informationen Dritter, zu deren Geheimhaltung der Offenlegende verpflichtet ist; (c) Kundeninhalte; und (d) die Bedingungen dieser Vereinbarung. Zu den vertraulichen Informationen gehören jedoch keine Informationen, die: (i) der Partei, die vertrauliche Informationen erhält (der „Empfänger“), bereits bekannt waren, bevor sie diese vom Offenleger im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten hat; (ii) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden, ohne auf die vertraulichen Informationen des Offenlegers Bezug zu nehmen oder diese zu verwenden; (iii) vom Empfänger aus einer anderen Quelle ohne Einschränkung hinsichtlich der Verwendung oder Offenlegung erworben wurden; oder (iv) ohne Verschulden oder Zutun des Empfängers öffentlich zugänglich sind oder werden.

  1. Vertraulichkeit und Nichtoffenlegung

Jede Partei behält sich alle Rechte, Ansprüche und Interessen, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum vor, die sie an vertraulichen Informationen hat, die sie der anderen Partei im Rahmen dieses Vertrages offenbart. Der Empfänger hat vertrauliche Informationen des Offenbarenden in demselben Maße gegen unbefugte Nutzung oder Offenlegung zu schützen, wie er seine eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art gegen unbefugte Nutzung oder Offenlegung schützt, darf jedoch in keinem Fall weniger als einen angemessenen Sorgfaltsstandard zum Schutz dieser vertraulichen Informationen anwenden. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen des Offenlegenden ausschließlich für die Zwecke verwenden, für die sie vom Offenlegenden zur Verfügung gestellt wurden. Dieser Abschnitt wird nicht dahingehend interpretiert oder ausgelegt, dass er untersagt: (a) jede Nutzung oder Offenlegung, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen des Empfängers oder der Ausübung seiner Rechte aus diesem Vertrag notwendig oder angemessen ist; (b) jede Nutzung oder Offenlegung, die durch geltendes Recht vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, der Empfänger bemüht sich in angemessener Weise, den Offenleger im Voraus davon in Kenntnis zu setzen, um dem Offenleger die Möglichkeit zu geben, einzuschreiten und eine Verfügung oder andere geeignete Maßnahmen zum Schutz seiner vertraulichen Informationen zu erwirken; oder (c) jede Nutzung oder Offenlegung, die mit Zustimmung des Offenlegers erfolgt. Im Falle eines Verstoßes oder eines drohenden Verstoßes des Empfängers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Abschnitt ist der Offenleger berechtigt, Unterlassungsansprüche und andere angemessene Rechtsmittel zur Durchsetzung dieser Verpflichtungen geltend zu machen.

  1. Gegenseitige Zusicherungen

Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass: (a) sie die rechtliche Befugnis hat, diese Vereinbarung abzuschließen, die ihr im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte zu gewähren und ihre Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung zu erfüllen; (b) sie nach den Gesetzen des Landes, in dem sie ansässig ist, ordnungsgemäß organisiert ist, rechtsgültig existiert und einen guten Ruf genießt; und (c) die Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch ihren Vertreter, dessen Unterschrift am Ende dieser Vereinbarung aufgeführt ist, von der Partei ordnungsgemäß genehmigt wurde.

  1. Garantie für Abonnementdienste

DIGIMUNE powered by ZEROFOX garantiert dem Kunden, dass während der Laufzeit der Bestellung: (a) die Abonnementdienste im Wesentlichen in Übereinstimmung mit dem Benutzerhandbuch funktionieren und (b) jegliche Änderungen an den Abonnementdiensten gemäß Abschnitt 11 oder anderweitig die Funktionalität der Abonnementdienste zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen Bestellung nicht wesentlich verringern. Die alleinige Haftung von DIGIMUNE powered by ZEROFOX und der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden bei einer Verletzung der Garantien gemäß diesem Abschnitt 19 ist, nach dem alleinigen Ermessen von DIGIMUNE powered by ZEROFOX und ohne Kosten für den Kunden: (i) wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zu unternehmen, um den angeblichen Mangel zu beheben oder anderweitig zu reparieren, zu ersetzen oder eine Umgehungslösung für die Nichtkonformität bereitzustellen, oder, falls DIGIMUNE powered by ZEROFOX dazu nicht in der Lage ist, (ii) dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die betreffende(n) Bestellung(en) zu kündigen, in welchem Fall DIGIMUNE powered by ZEROFOX eine anteilige Rückerstattung gewährt. Die Garantien gelten nicht für die Verfügbarkeit der Abo-Dienste, die ausschließlich durch den Business Services Addendum geregelt wird. Darüber hinaus erstrecken sich die Gewährleistungen gemäß diesem Abschnitt 19 und Abschnitt 20 nicht auf die folgenden Punkte (zusammenfassend „Gewährleistungsausnahmen“): Äußere Änderungen, Ereignisse höherer Gewalt (wie in Abschnitt 33 erörtert), kostenlose Dienste oder jede Nutzung der Dienste, die nicht in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und dem Benutzerhandbuch, der Nutzungsrichtlinie, den externen ToS und der Bestellung erfolgt.

  1. Garantie für Supportleistungen

Vorbehaltlich der Gewährleistungsausschlüsse garantiert DIGIMUNE powered by ZEROFOX dem Kunden, dass DIGIMUNE powered by ZEROFOX während der Laufzeit der Bestellung alle in der Bestellung enthaltenen Supportleistungen in professioneller und fachmännischer Weise in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Industriestandards für ähnliche Dienstleistungen erbringt. Die einzige Haftung von DIGIMUNE powered by ZEROFOX und der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden bei einem Verstoß gegen die in diesem Abschnitt 20 genannten Garantien besteht darin, dass DIGIMUNE powered by ZEROFOX nach eigenem Ermessen und ohne Kosten für den Kunden die nicht konformen Supportleistungen erneut erbringt, sofern der Kunde DIGIMUNE powered by ZEROFOX innerhalb von 20 Tagen nach Lieferung der entsprechenden Supportleistungen schriftlich über die angebliche Nichtkonformität informiert.

  1. Allgemeine Haftungsausschlüsse

SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG VORGESEHEN, GIBT KEINE DER PARTEIEN EINE GARANTIE ODER GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART, SEI ES AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, UND JEDE PARTEI LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN AB, SEI ES STILLSCHWEIGEND, AUSDRÜCKLICH ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE DES EIGENTUMS, DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, SOWIE ALLE GARANTIEN, DIE SICH AUS DER GEWOHNHEIT, DEM GEBRAUCH ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN, IM MAXIMALEN UMFANG, DER DURCH DAS ANWENDBARE RECHT ERLAUBT IST.

  1. Haftungsausschlüsse für Dienstleistungen

MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN IN ABSCHNITT 19 UND 20 UND DER VERFÜGBARKEITSVERPFLICHTUNGEN IM ZUSATZ ZU DEN GESCHÄFTSDIENSTLEISTUNGEN WERDEN ALLE DIENSTLEISTUNGEN UND MATERIALIEN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT. OHNE EINSCHRÄNKUNG VON ABSCHNITT 21 ÜBERNIMMT DIGIMUNE POWERED BY ZEROFOX KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DIE DIENSTE, DAS BENUTZERHANDBUCH ODER DIE ERGÄNZENDEN WERKE ODER DIE ERGEBNISSE IHRER NUTZUNG: (a) den Anforderungen des KUNDEN oder einer anderen Person entsprechen, (b) ohne Unterbrechung funktionieren, (c) ein beabsichtigtes Ergebnis erzielen, (d) kompatibel sind, mit externem Material zusammenarbeiten oder zusammenarbeiten können oder (e) fehlerfrei sind. DIGIMUNE POWERED BY ZEROFOX ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG ODER VERANTWORTUNG FÜR PERSONEN- ODER SACHSCHÄDEN, DIE DURCH DIE NUTZUNG DER DIENSTE ENTSTEHEN.

  1. Laufzeit; Fortbestehen

Sofern nicht vorzeitig gemäß Abschnitt 24 oder 28 gekündigt, dauert die Laufzeit dieser Vereinbarung bis zum Ablauf oder der früheren Beendigung des letzten gültigen Auftrags an. Die Bestimmungen in den folgenden Abschnitten und alle anderen Rechte oder Verpflichtungen der Parteien in dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach der Beendigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung überdauern sollten, überdauern das Auslaufen oder die Beendigung dieser Vereinbarung: 9, 11, 12, 16, 17, 21 bis 30 und 34 bis 40.

  1. Vorzeitige Beendigung

DIGIMUNE powered by ZEROFOX ist berechtigt, jeden Auftrag zu kündigen oder die Dienstleistungen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden einzustellen, wenn der Kunde einen fälligen Betrag aus dem Auftrag nicht bezahlt und dieses Versäumnis mehr als 10 Tage nach Zustellung der schriftlichen Mitteilung durch DIGIMUNE powered by ZEROFOX andauert. Darüber hinaus kann jede Partei diesen Vertrag und alle Bestellungen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei diesen Vertrag wesentlich verletzt und diese Verletzung (falls sie heilbar ist) 30 Tage, nachdem die nicht verletzende Partei die verletzende Partei schriftlich über diese Verletzung informiert hat, nicht geheilt ist. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen dieser Vereinbarung kann DIGIMUNE powered by ZEROFOX ohne Strafe oder Haftung und mit oder ohne Vorankündigung die Bereitstellung der kostenlosen Dienste jederzeit ändern oder einstellen und, sofern der Kunde nur die kostenlosen Dienste nutzt, diese Vereinbarung sofort beenden.

  1. Auswirkung der Beendigung

Nach Ablauf oder früherer Beendigung eines Auftrags: (a) vorbehaltlich Abschnitt 26, enden alle Rechte, die dem Kunden in Bezug auf die Dienste unter diesem Auftrag gewährt wurden, mit dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung; (b) vorbehaltlich Abschnitt 26, ist DIGIMUNE powered by ZEROFOX nicht verpflichtet, dem Kunden oder autorisierten Nutzern nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung Dienste zur Verfügung zu stellen; und (c) zahlt der Kunde an DIGIMUNE powered by ZEROFOX alle Beträge, die für die Nutzung der Dienste durch den Kunden und jeden autorisierten Nutzer bis zum Datum des Inkrafttretens der Kündigung zu zahlen sind, zusammen mit allen anderen Beträgen in Übereinstimmung mit dem Auftrag und Abschnitt 13.

  1. Datenexport und -löschung nach Auftragskündigung

Auf Anfrage des Kunden, die nicht später als 10 Tage nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung eines Auftrags erfolgt, wird DIGIMUNE powered by ZEROFOX dem Kunden einen Export in CSV oder einem anderen einvernehmlich vereinbarten Format von Quellinhalten, die durch die Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden gesammelt wurden, und von Kundeninhalten, die in jedem Fall unmittelbar vor der Kündigung für autorisierte Nutzer über die Abonnementdienste zugänglich waren („zugängliche Daten“), zur Verfügung stellen. Nach Ablauf dieser 10-Tage-Frist hat DIGIMUNE powered by ZEROFOX das Recht, alle zugänglichen Daten in Übereinstimmung mit den Löschrichtlinien und -verfahren von DIGIMUNE powered by ZEROFOX zu löschen, und der Kunde stimmt einer solchen Löschung ausdrücklich zu.den Kunden: (i) wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zu unternehmen, um den angeblichen Mangel zu beheben oder anderweitig zu reparieren, zu ersetzen oder eine Umgehungslösung für die Nichtkonformität bereitzustellen, oder, falls DIGIMUNE powered by ZEROFOX dazu nicht in der Lage ist, (ii) dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die betreffende(n) Bestellung(en) zu kündigen, in welchem Fall DIGIMUNE powered by ZEROFOX eine anteilige Rückerstattung gewährt. Die Garantien unter dieser Ziffer 19 gelten nicht für die Verfügbarkeit der Abo-Dienste, die ausschließlich durch den Business Services Addendum geregelt wird. Darüber hinaus erstrecken sich die Gewährleistungen gemäß diesem Abschnitt 19 und Abschnitt 20 nicht auf die folgenden Punkte (zusammenfassend „Gewährleistungsausnahmen“): Äußere Änderungen, Ereignisse höherer Gewalt (wie in Abschnitt 33 erörtert), kostenlose Dienste oder jede Nutzung der Dienste, die nicht in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und dem Benutzerhandbuch, der Nutzungsrichtlinie, den externen ToS und der Bestellung erfolgt.

  1. Entschädigung durch den Kunden

Vorbehaltlich Abschnitt 29 stimmt der Kunde zu, DIGIMUNE powered by ZEROFOX, seine verbundenen Unternehmen und deren Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer, leitende Angestellte und Direktoren (zusammen „DIGIMUNE powered by ZEROFOX-Freistellungsempfänger“) zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von und gegen alle Ansprüche, Schäden, Verpflichtungen, Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten oder Schulden und Ausgaben (einschließlich und ohne Einschränkung Anwaltskosten) (zusammen, „Verluste“), die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen, Klagen, Aktionen oder Verfahren (jeweils eine „Aktion“) von Dritten, einschließlich Personal, ergeben, die sich aus oder im Zusammenhang mit Kundeninhalten oder einer Nutzung der Dienste ergeben, die nicht mit diesem Vertrag und dem Benutzerhandbuch, der Nutzungsrichtlinie und der Bestellung übereinstimmt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verletzung von anwendbaren externen ToS oder anwendbarem Recht durch den Kunden.

  1. Schadloshaltung durch DIGIMUNE powered by ZEROFOX

Vorbehaltlich Abschnitt 29 erklärt sich DIGIMUNE powered by ZEROFOX damit einverstanden, den Kunden, seine abgedeckten verbundenen Unternehmen und deren Personal, leitende Angestellte und Direktoren (zusammen „Kunden-Freistellungsempfänger“) zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von und gegen alle Verluste, die aus oder in Verbindung mit einer Klage eines Dritten entstehen, der behauptet, dass die Nutzung der Dienste in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und dem Benutzerhandbuch, der Nutzungsrichtlinie und der Bestellung die geistigen Eigentumsrechte eines solchen Dritten verletzt oder missbraucht (jeweils ein „Kunden-Verletzungsanspruch“). Wenn die Dienste Gegenstand eines Verletzungsanspruchs des Kunden werden oder nach Ansicht von DIGIMUNE powered by ZEROFOX wahrscheinlich werden, kann DIGIMUNE powered by ZEROFOX nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (a) für den Kunden das Recht zu erwirken, die Dienste weiterhin zu nutzen; (b) die Dienste so zu ändern, dass sie nicht mehr verletzend oder missbräuchlich sind; oder (c) diesen Vertrag und alle Bestellungen zu kündigen und eine anteilige Rückerstattung zu leisten. DIGIMUNE powered by ZEROFOX übernimmt keine Haftung für Ansprüche des Kunden wegen Rechtsverletzungen, soweit diese aus Folgendem resultieren: (i) Verletzung dieser Vereinbarung durch den Kunden; (ii) Kundeninhalte, Quellinhalte oder anderes Fremdmaterial; (iii) Einhaltung der Anweisungen eines autorisierten Nutzers oder des Kunden durch DIGIMUNE powered by ZEROFOX; oder (iv) fortgesetzte Nutzung der Abonnement-Dienste, nachdem DIGIMUNE powered by ZEROFOX den Kunden benachrichtigt hat, die Nutzung aufgrund eines Anspruchs wegen Rechtsverletzung durch den Kunden einzustellen. DAS VORSTEHENDE LEGT DIE GESAMTE HAFTUNG VON DIGIMUNE POWERED BY ZEROFOX UND DIE AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES KUNDEN FÜR JEDEN ANSPRUCH AUF VERLETZUNG ODER VERUNTREUUNG VON GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN FEST.

  1. Entschädigungsbeschränkungen und Verfahren

Ein freigestellter Kunde oder DIGIMUNE powered by ZEROFOX Entschädigungsberechtigter (jeweils ein „Freigestellter“), der eine Freistellung anstrebt, muss die andere Partei (jeweils eine „freistellende Partei“) unverzüglich schriftlich über jede Klage informieren, für die er eine Freistellung gemäß Abschnitt 27 oder 28 (wie zutreffend) anstrebt und mit der freistellenden Partei auf deren Kosten kooperieren. Die freistellende Partei übernimmt unverzüglich die Kontrolle über die Verteidigung und Untersuchung einer solchen Klage und setzt einen Rechtsbeistand ihrer Wahl ein, um die Klage auf Kosten der freistellenden Partei zu bearbeiten und zu verteidigen. Ein Entschädigungsempfänger kann auf eigene Kosten mit einem Anwalt seiner Wahl an dem Verfahren teilnehmen und es beobachten. Das Versäumnis einer Partei, ihren Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 29 nachzukommen, entbindet die freistellende Partei nicht von ihren Verpflichtungen gemäß Abschnitt 27 oder 28 (je nach Anwendbarkeit), es sei denn, die freistellende Partei kann nachweisen, dass ihr durch dieses Versäumnis ein erheblicher Schaden entstanden ist. Die freistellende Partei darf eine Klage nicht ohne die schriftliche Zustimmung der freigestellten Partei vergleichen, wenn ein solcher Vergleich Maßnahmen oder Zahlungen der freigestellten Partei erfordert. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag gelten die Verpflichtungen von DIGIMUNE powered by ZEROFOX aus den Abschnitten 28 und 29 nicht für die Nutzung der kostenlosen Dienste durch den Kunden.

  1. Beschränkung der Haftung

IM GRÖSSTMÖGLICHEN UMFANG, DER NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, SOFERN IN DIESEM ABSCHNITT 30 NICHTS ANDERES VORGESEHEN IST: (a) IN KEINEM FALL IST JEDE PARTEI, IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER IHRE MITARBEITER, AGENTEN, AUFTRAGNEHMER, OFFIZIERE ODER DIREKTOREN FÜR IRGENDWELCHE INDIREKTEN, STRAFRECHTLICHEN, BEILÄUFIGEN, SPEZIELLEN, FOLGESCHÄDEN ODER EXEMPLARISCHEN SCHÄDEN HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG SCHÄDEN FÜR GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, ENTGANGENEN GEWINN, FIRMENWERT, NUTZUNG, DATEN ODER ANDERE IMMATERIELLE VERLUSTE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ERGEBEN; (b) IN KEINEM FALL DARF DIE KUMULATIVE UND GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG DIE GEBÜHREN ÜBERSTEIGEN, DIE DER KUNDE AN DIGIMUNE POWERED BY ZEROFOX IM RAHMEN DER ANWENDBAREN BESTELLUNG(EN), EINSCHLIESSLICH FRÜHERER BESTELLUNGEN FÜR DIE GLEICHEN DIENSTLEISTUNGEN, IN DEN ZWÖLF MONATEN VOR DEM DIE HAFTUNG BEGRÜNDENDEN EREIGNIS GEZAHLT HAT (die „GAP“). DIE AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT, EINSCHLIESSLICH DER HÖCHSTGRENZE (ZUSAMMEN DIE „AUSSCHLÜSSE“), GELTEN UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE ANGEBLICHE HAFTUNG AUF VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER EINER ANDEREN GRUNDLAGE BERUHT, AUCH WENN DIE NICHT VERLETZENDE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE. DIE AUSSCHLÜSSE GELTEN NICHT FÜR DIE SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI GEMÄSS ABSCHNITT 27 BZW. 28, DIE VERLETZUNG VON ABSCHNITT 9 DURCH DEN KUNDEN ODER DIE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN GEGENÜBER DIGIMUNE POWERED BY ZEROFOX GEMÄSS DIESEM VERTRAG.

  1. Hosting und andere ordentliche Kursanbieter

Im normalen Geschäftsgang verwendet DIGIMUNE powered by ZEROFOX Drittanbieter, um die Bereitstellung der Dienste im Allgemeinen zu unterstützen, d. h. nicht speziell für den Kunden (zusammen „Ordinary Course Providers“). Darüber hinaus kann DIGIMUNE powered by ZEROFOX Dienstleistungen über einen oder mehrere verbundene Unternehmen bereitstellen. DIGIMUNE powered by ZEROFOX behält sich das Recht vor, gewöhnliche Kursanbieter und verbundene Unternehmen zu engagieren und zu ersetzen, wie es für angemessen erachtet, bleibt aber gegenüber dem Kunden für die Bereitstellung der Dienste und die Handlungen und Unterlassungen seiner gewöhnlichen Kursanbieter und verbundenen Unternehmen verantwortlich, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung durchgeführt werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit gelten Anbieter von Quellplattformen und anderem externen Material nicht als gewöhnliche Kursanbieter für irgendeinen Zweck dieser Vereinbarung.

  1. Öffentlichkeit

Keine der Vertragsparteien darf eine Erklärung, Pressemitteilung oder sonstige Marketingmaterialien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung veröffentlichen oder, sofern dies nicht ausdrücklich gemäß dieser Vereinbarung gestattet ist, die Marken oder Logos der anderen Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei anderweitig verwenden; sofern DIGIMUNE powered by ZEROFOX jedoch (vorbehaltlich Abschnitt 11) den Namen und das Logo des Kunden in seine DIGIMUNE -Listen, die von ZEROFOX-Kunden, seine öffentliche Website und anderes Werbematerial bereitgestellt werden, aufnehmen kann.

  1. Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet oder haftet gegenüber der anderen Vertragspartei, noch wird davon ausgegangen, dass sie unter dieser Vereinbarung nicht in Verzug geraten oder verletzt hat, für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung oder Durchführung einer Klausel dieser Vereinbarung, wenn und soweit ein solches Versagen oder eine Verzögerung durch Handlungen Gottes verursacht wird; Hochwasser, Feuer oder Entschädigungsbeschränkungen und Verfahren

Ein Kunde der DIGIMUNE powered by ZEROFOX (jeweils ein „Freigestellter“), der eine Freistellung anstrebt, muss die andere Partei (jeweils eine „freistellende Partei“) unverzüglich schriftlich über jede Klage informieren, für die er eine Freistellung gemäß Abschnitt 27 oder 28 (wie zutreffend) anstrebt und mit der freistellenden Partei auf deren Kosten kooperieren. Die freistellende Partei übernimmt unverzüglich die Kontrolle über die Verteidigung und Untersuchung einer solchen Klage und setzt einen Rechtsbeistand ihrer Wahl ein, um die Klage auf Kosten der freistellenden Partei zu bearbeiten und zu verteidigen. Ein Entschädigungsempfänger kann auf eigene Kosten mit einem Anwalt seiner Wahl an dem Verfahren teilnehmen und es beobachten. Das Versäumnis einer Partei, ihren Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 29 nachzukommen, entbindet die freistellende Partei nicht von ihren Verpflichtungen gemäß Abschnitt 27 oder 28 (je nach Anwendbarkeit), es sei denn, die freistellende Partei kann nachweisen, dass ihr durch dieses Versäumnis ein erheblicher Schaden entstanden ist. Die freistellende Partei darf eine Klage nicht ohne die schriftliche Zustimmung der freigestellten Partei vergleichen, wenn ein solcher Vergleich Maßnahmen oder Zahlungen der freigestellten Partei erfordert. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag gelten die Verpflichtungen von DIGIMUNE powered by ZEROFOX aus den Abschnitten 28 und 29 nicht für die Nutzung der kostenlosen Dienste durch den Kunden.

  1. Unabhängige Parteien; keine Drittbegünstigten

Die Parteien verstehen und vereinbaren ausdrücklich, dass ihre Beziehung, die von unabhängigen Vertragspartnern ist. Nichts in dieser Vereinbarung macht eine Partei zu einem Angestellten, Agenten, Joint-Venture-Partner oder Diener der anderen. Diese Vereinbarung gilt ausschließlich zugunsten der Vertragsparteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger, und nichts in dieser Vereinbarung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, ist dazu bestimmt, einer anderen Person ein gesetzliches oder billiges Recht, einen Vorteil oder ein Rechtsmittel jeglicher Art unter oder aufgrund dieser Vereinbarung zu gewähren.

  1. Abtretung

Jede Partei ist berechtigt, diese Vereinbarung im Zusammenhang mit einer Fusion, Konsolidierung oder Umstrukturierung, an der die betreffende Partei beteiligt ist (unabhängig davon, ob es sich um ein überlebendes oder untergehendes Unternehmen handelt), oder einem Verkauf des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Geschäfts oder der Vermögenswerte einer Partei im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung an eine nicht verbundene dritte Partei abzutreten. Vorbehaltlich des Vorstehenden darf keine Partei diese Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, sei es kraft Gesetzes oder anderweitig, und jede behauptete Abtretung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist nichtig. Diese Vereinbarung ist für die Vertragsparteien und ihre jeweiligen zulässigen Nachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich und kommt ihnen zugute.

  1. Geltendes Recht; Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Linz vereinbart.

  1. Sonstiges

Diese Vereinbarung stellt zusammen mit allen Bestellungen, der Nutzungsrichtlinie und dem Business Services Addendum die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle Vorschläge, Fragebögen und sonstigen Mitteilungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien (mündlich oder schriftlich), die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen. Jegliche Bedingungen anderer vom Kunden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ausgestellter Instrumente, die zu den Bedingungen dieser Vereinbarung hinzukommen, mit ihnen unvereinbar sind oder sich von ihnen unterscheiden, haben keine Gültigkeit. Darüber hinaus ersetzt diese Vereinbarung alle Vertraulichkeits-, Geheimhaltungs-, Evaluierungs- oder Testvereinbarungen, die zuvor von den Parteien in Bezug auf die Evaluierung der Dienste durch den Kunden oder ein verbundenes Unternehmen oder anderweitig in Bezug auf die Dienste geschlossen wurden. Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in Abschnitt 42 kann diese Vereinbarung nur durch ein schriftliches Dokument geändert werden, das von autorisierten Vertretern der Parteien ordnungsgemäß unterzeichnet wurde. Das Versäumnis von DIGIMUNE powered by ZEROFOX, eine Bedingung, Klausel oder Bestimmung dieser Vereinbarung auszuüben oder durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf diese Bedingung, Klausel oder Bestimmung. Ein Verzicht einer der Parteien auf eine Bedingung, Klausel oder Bestimmung dieses Vertrages kann nicht als Verzicht auf eine andere Bedingung, Klausel oder Bestimmung ausgelegt werden. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleibt der Rest der Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Die Überschriften in dieser Vereinbarung dienen nur als Referenz und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung. Für die Zwecke dieser Vereinbarung gelten die Wörter „einschließlich“, „beinhaltet“ und „einschließlich“ als gefolgt von den Wörtern „ohne Einschränkung“; das Wort „oder“ ist nicht ausschließlich; und die Wörter „hierin“, „hiervon“, „hiermit“, „hiermit“ und „hierunter“ beziehen sich auf diese Vereinbarung als Ganzes.

  1. Bekanntmachungen

Mitteilungen, die gemäß dieser Vereinbarung erfolgen müssen oder dürfen, bedürfen der Schriftform und gelten als ausreichend erfolgt: (a) einen Werktag, nachdem sie per Overnight-Kurier an die auf der Bestellung angegebene Adresse geschickt wurden; (b) drei Werktage, nachdem sie per Einschreiben mit Rückschein an die auf der Bestellung angegebene Adresse geschickt wurden; oder (c) einen Werktag nach Versand per E-Mail an (i) im Falle des Kunden an die im Auftrag angegebene E-Mail-Adresse des Kunden oder (ii) im Falle von DIGIMUNE powered by ZEROFOX an support@digimune.at (unter der Voraussetzung, dass (1) der Absender keine Antwort erhält, dass die Nachricht nicht zugestellt werden konnte, oder eine Abwesenheitsnachricht und (2) jede Mitteilung für eine entschädigungspflichtige Handlung per Kurier oder Post gemäß Klausel (a) oder (b) versandt werden muss). Jede Partei kann ihre Anschrift(en) für Mitteilungen ändern, indem sie die andere Partei gemäß diesem Abschnitt benachrichtigt.

  1. Definitionen

Großgeschriebene Begriffe, die in dieser Vereinbarung nicht anderweitig definiert sind, haben die jeweilige Bedeutung, die ihnen in diesem Abschnitt 41 zugewiesen wird.

„Acceptable Use Policy“ bedeutet die Standard Acceptable Use Policy von DIGIMUNE powered by ZEROFOX.

 

„Verbundenes Unternehmen“ bedeutet in Bezug auf eine Partei eine Geschäftseinheit, die direkt oder indirekt diese Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht;

 

„Kontrolle“ bedeutet der direkte oder indirekte Besitz von mehr als 50% der stimmberechtigten Wertpapiere einer Geschäftseinheit.

 

„Anwendbare Gesetze“ bedeutet alle staatlichen Gesetze, Regeln, Vorschriften oder Anordnungen, die auf die Leistung einer bestimmten Partei im Rahmen dieser Vereinbarung anwendbar sind.

 

„Autorisierter Benutzer“ bezeichnet einen einzelnen Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer des Kunden oder eines Abgedeckten Verbundenen Unternehmens, für den Abonnementdienste gemäß den Bedingungen der jeweiligen Bestellung und dieser Vereinbarung erworben wurden und dem vom Kunden oder dem Abgedeckten Verbundenen Unternehmen (oder von DIGIMUNE powered by ZEROFOX auf Anfrage des Kunden oder eines Abgedeckten Verbundenen Unternehmens) Benutzeranmeldeinformationen für die Abonnementdienste bereitgestellt wurden.

 

„Verfügbarkeit“ hat die diesem Begriff im Business Services Addendum zugewiesene Bedeutung.

 

„Business Services Addendum“ bedeutet DIGIMUNE powered by ZEROFOX’s Standard Business Services Addendum.

 

„Kundeninhalte“ bezeichnet Informationen, Daten und Inhalte, die vom Kunden (oder einem autorisierten Nutzer) stammen, die der Kunde oder ein autorisierter Nutzer (a) an die Abonnementdienste übermittelt, einschließlich kundenspezifischer Konfigurationen und Regeln, oder (b) DIGIMUNE powered by ZEROFOX für die Bereitstellung von Supportleistungen zur Verfügung stellt.

 

„Kostenlose Dienste“ bezeichnet alle Aspekte der Dienste, die kostenlos und nicht zahlungspflichtig sind, wie z.B. Beta-Features oder -Funktionalität oder, im Falle einer kostenlosen Testversion oder eines unbezahlten Proof of Concept, die Dienste selbst.

 

„Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte, die jetzt oder in Zukunft im Rahmen von Patent-, Urheberrechts-, Marken-, Geschäftsgeheimnis-, Datenbankschutz- oder anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums gewährt, beantragt oder anderweitig vorhanden sind, sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen in jedem Teil der Welt.

 

„Bösartiger Code“ bedeutet Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojanische Pferde und andere schädliche oder bösartige Codes, Dateien, Skripte, Mittel oder Programme.

 

 

„Auftrag“ bezeichnet einen separaten schriftlichen Auftrag für Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung: (a) abgeschlossen von DIGIMUNE powered by ZEROFOX und dem Kunden (oder, vorbehaltlich Abschnitt 2, einem Vertragspartner) oder, (b) wenn der Kunde über einen Wiederverkäufer gekauft hat, erteilt durch den Wiederverkäufer an DIGIMUNE powered by ZEROFOX für den Kunden.

 

„Bestelldauer“ bedeutet in Bezug auf jede Bestellung die anfängliche Abonnementdauer für die Abonnementdienste, die in der jeweiligen Bestellung angegeben ist, und alle Verlängerungsbestellungsbedingungen, falls vorhanden.

 

„Partei“ bedeutet jeder von DIGIMUNE powered by ZEROFOX und dem Kunden (oder jedes Vertragspartnerunternehmen, das eine Bestellung gemäß Abschnitt 2 abschließt).

 

„Persönliche Informationen“ sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie z.B. Name und Online-Kennung, die durch die anwendbaren Gesetze in Bezug auf den Datenschutz am Wohnort der Person geschützt sind („Datenschutzgesetz“).

 

„Sensible Daten“ sind personenbezogene Daten, die besonderen oder erhöhten Anforderungen nach geltendem Recht oder Branchenstandards unterliegen, wie z. B. von der Regierung ausgegebene Identifikationsnummern, geschützte Gesundheitsdaten nach dem U.S. Health Insurance Portability and Accountability Act, nicht-öffentliche personenbezogene Daten nach dem U.S. Gramm-Leach-Bliley Act, Karteninhaberdaten nach dem PCI Data Security Standard und besondere Kategorien personenbezogener Daten und personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Straftaten nach der EU-Datenschutzgrundverordnung.

 

„Service-Parameter“ sind Kriterien in Bezug auf die Services, die in der zugehörigen Bestellung und im Benutzerhandbuch angegeben sind, wie z. B. (a) Anzahl der schutzwürdigen Unternehmensmarken, Social-Media-Konten oder Domains. über die Abonnementdienste, (b) Quellplattformen und Arten von Quellinhalten, die im Rahmen des erworbenen Abonnements unterstützt werden, und (c) die Anzahl der verfügbaren Social- oder Web-Takedown-Anfragen.

 

„Dienste“ bezeichnet zusammenfassend die Abonnementdienste und Supportdienste.

 

„Quellinhalt“ bezeichnet Daten, Inhalte oder anderes Material, das von einer Quellplattform verfügbar ist.

 

„Quellplattform“ bezeichnet eine App, Website oder Plattform, die von einem Dritten (oder dem Kunden) gehostet wird und die es ihren Nutzern ermöglicht, Daten, Inhalte und sonstiges Material zu teilen und zu speichern, wie z. B. Websites für soziale Netzwerke und Microblogging und Websites, die Blogs, Bewertungen, Umfragen und Kommentare unterstützen. Abhängig von den jeweiligen Dienstparametern können zu den Quellplattformen beispielsweise Facebook und Instagram gehören.

 

„Abonnementdienste“ bezeichnet DIGIMUNE powered by ZEROFOXs Cloud-gehostete Software-as-a-Service-Lösungen für soziale Medien und den Schutz vor digitalen Risiken. Der Begriff „Abonnement-Services“ umfasst nicht die Quellplattformen oder anderes Fremdmaterial.

 

„Support Services“ bedeutet Implementierung, Konfiguration, Training, Support, Managed Security, Takedown Requests und andere Beratungsleistungen, die der Kunde im Rahmen einer Bestellung erworben hat. Zusätzliche Informationen zu bestimmten Support-Services sind im Business Services Addendum enthalten.

 

„Takedown Request“ bezeichnet eine Anfrage, die von DIGIMUNE powered by ZEROFOX im Namen des Kunden an eine Quellplattform oder einen anderen Online-Dienstanbieter gestellt wird, um Daten, Inhalte oder andere Materialien zu entfernen, die gegen geltendes Recht verstoßen, geistige Eigentumsrechte verletzen oder anderweitig gegen geltende AGBs verstoßen.

 

„Benutzerhandbuch“ bezeichnet das Standard-Benutzerhandbuch von DIGIMUNE powered by ZEROFOX für die Abonnementdienste.

  1. Notices

Notices required or permitted to be given under this Agreement shall be in writing and shall be deemed to be sufficiently given: (a) one business day after being sent by overnight courier to the physical address on the Order; (b) three business days after being sent by registered mail, return receipt requested, to the physical address on the Order; or (c) one business day after being sent by email to (i) in the case of Customer, the email address for Customer on the Order or (ii) in the case of DIGIMUNE powered by ZEROFOX, to accounts@digimune.com (provided that (1) the sender does not receive a response that the message could not be delivered or an out-of-office reply and (2) any notice for an indemnifiable Action must be sent by courier or mail pursuant to clause (a) or (b)). Either Party may change its address(es) for notice by providing notice to the other in accordance with this Section.

  1. Änderungen dieser Vereinbarung

DIGIMUNE powered by ZEROFOX kann diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit aktualisieren oder ändern. Wenn eine Änderung die Rechte des Kunden erheblich einschränkt, wird DIGIMUNE powered by ZEROFOX angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden zu benachrichtigen (z.B. durch Senden einer E-Mail an den von Ihnen in der jeweiligen Bestellung angegebenen Rechnungskontakt oder durch Veröffentlichung im Abonnement-Service). Wenn DIGIMUNE powered by ZEROFOX den Vertrag während einer Bestelldauer ändert, wird die geänderte Version sofort mit dem Beginn der nächsten Verlängerungsbestelldauer wirksam. In diesem Fall kann der Kunde, wenn er mit der geänderten Vereinbarung nicht einverstanden ist, als einziges und ausschließliches Rechtsmittel wählen, ob er den Vertrag nicht verlängern möchte, einschließlich der Stornierung aller Bedingungen, die auf automatische Verlängerung eingestellt sind. Um Zweifel auszuschließen, gilt für jede Bestellung die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Version der Vereinbarung.